Mitgliedschaft

Mitgliedschaftskriterien bei EMDR Schweiz
Zur Mitgliedschaft ist der Titel „Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin/Eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut“ oder „Fachärztin/Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder für „Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie FMH“ erforderlich und Teilnahme an einem EMDR-Training, mindestens Level I.

Ihre Mitgliedschaft bietet folgende Leistungen

  • auf der TherapeutInnenliste unserer Homepage aufgeführt zu werden, auf welche interessierte Personen und Institutionen durch unsere Geschäftsstelle verwiesen wird; dies nach Abschluss des Levels 2. Um die Qualität der auf der TherapeutInnenliste aufgeführten EMDR-TherapeutInnen zu gewährleisten, wird der Name nach 4 Jahren von der Liste gelöscht, falls die Zertifizierung als EMDR-Therapeuten/-Therapeutin (EMDR Practitioner) nicht abgeschlossen wurde.
  • der Vermittlung von EMDR-SupervisorInnen, Supervisionsgruppen und möglichen Intervisionsgruppen
  • der aktiven Mitarbeit innerhalb einer Fachbereichsgruppe zwecks Erfahrungsaustausch, Forschung und Evaluierung sowie Weiterbildung, wie z.B. EMDR mit Kindern und Jugendlichen, EMDR in der Notfallversorgung, EMDR in der Behandlung von dissoziativen Störungen, EMDR in der Behandlung von Frühstörungen usw.
  • Erhalt des EMDR Journal of Practice and Research
  • Informationen über Aus- und Weiterbildungen auf nationaler und internationaler Ebene