Zertifikat EMDR TherapeutIn (EMDR Practitioner)
Bitte überprüfen Sie, dass der/die AusbildungstrainerIn zum Zeitpunkt der Ausbildung von EMDR Europe anerkannt ist.
Voraussetzungen zur Erlangung des Titels EMDR TherapeutIn (EMDR Practitioner)
- Die antragsstellende Person erbringt einen Nachweis der Befähigung zur Ausübung der Psychotherapie gemäss den geltenden gesetzlichen Regelungen.
- Die antragsstellende Person hat mindestens zwei Ausbildungsstufen (Level I und II) bei durch EMDR Europe anerkannten Ausbildungsinstituten absolviert.
- Die antragsstellende Person weist mindestens zwei Jahre psychotherapeutische Tätigkeit auf.
- Die antragsstellende Person hat mindestens 50 Std. (zu 60 Min.) EMDR-Sitzungen mit wenigstens 25 KlientInnen absolviert (gemäss Selbstdeklaration-Formular).
- Die antragsstellende Person weist mindestens 20 Stunden (zu 60 Min.) Einzel- oder Gruppensupervision bei einem/r von EMDR Europe anerkannten/r SupervisorIn auf.
- Es sind zwei Referenzen erforderlich, eine von einem/r durch EMDR Europe anerkannten SupervisorIn (z.B. Kompetenzrahmen) und die zweite von einer Person, welche die berufliche Praxis und das Ansehen der Antragstellenden beurteilen kann.
- EMDR-SupervisorInnen, welche die Antragstellenden überprüfen, müssen die EMDR-Arbeit der Antragstellenden unmittelbar durch Einsatz von Video miterlebt haben und dies schriftlich auf dem Formblatt des Kompetenzrahmens bestätigen.
- Die antragsstellende Person ist Mitglied des nationalen EMDR-Fachverbandes.
- Die antragsstellende Person weist ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt des Kompetenzrahmens (wird vom/von der EMDR Europe anerkannten SupervisorIn ausgefüllt).
Das Zertifikat gilt für fünf Jahre und kann danach erneuert werden (Kriterien für die Rezertifizierung).
Die Antragsgebühr für das Zertifikat beträgt CHF 90.-. Die Gebühr für die Erneuerung nach fünf Jahren beträgt CHF 70.-.
Antragsformular EMDR Therapeut/in
Formular Selbst-Deklaration
Kompetenzrahmen für Supervisoren/innen
gültig ab 01.11.2023