Zertifikat EMDR SupervisorIn (EMDR Consultant)

Voraussetzungen für die Ausbildung:

  • KandidatInnen für eine EMDR Europe Supervisoren-Ausbildung müssen mindestens ein Jahr vor Beginn der Supervisoren-Ausbildung als EMDR TherapeutIn (Practitioner) akkreditiert worden sein.
  • Falls die Ausbildung im Ausland angestrebt wird, muss der nationale Verband vorgängig für den Erhalt eines Empfehlungsschreibens kontaktiert werden. Dieser klärt ab, ob die Voraussetzungskriterien für die Ausbildung erfüllt sind.

Kriterien für die Zertifizierung als EMDR-SupervisorIn (Consultant) durch EMDR Schweiz:

  1. Die antragsstellende Person ist Mitglied des nationalen EMDR Fachverbandes.
  2. Die antragsstellende Person bestätigt, die ethischen Richtlinien seines/ihres Berufsfachverbands sowie die von EMDR Schweiz einzuhalten, insbesondere den Ethik-Kodex von EMDR Europe.
  3. Die antragsstellende Person bestätigt, mindestens 16 Stunden Psychotherapie pro Woche (inkl. Supervision) durchzuführen.
  4. Die antragsstellende Person erbringt einen Nachweis der Befähigung zur Ausübung der Psychotherapie gemäss den geltenden gesetzlichen Regelungen sowie einen Nachweis der beruflichen Haftpflichtversicherung.
  5. Die antragsstellende Person weist nach dem Erhalt des Zertifikats als EMDR-Europe anerkannte/r TherapeutIn (Practitioner) mindestens 3 Jahre Erfahrung mit EMDR-Therapien auf.
  6. Die antragsstellende Person weist eine Bestätigung eines/einer EMDR SupervisorIn (Consultant) auf, dass sie hat eine Vielzahl von KlientInnen mit unterschiedlichen Diagnosen und unterschiedlicher Komplexität behandelt hat.
  7. Die antragsstellende Person hat seit der Anerkennung als EMDR-Europe-TherapeutIn (Practitioner) mindestens 400 EMDR-Sitzungen zu 60 Minuten durchgeführt.
  8. Die antragsstellende Person hat seit der Anerkennung als EMDR-Europe-TherapeutIn (Practitioner) mindestens 75 KlientInnen mit EMDR behandelt. Die für das Zertifikat des/der EMDR-TherapeutIn (Practitioner) verwendeten KlientInnenfälle können hierfür nicht erneut verwendet werden.
  9. Die antragsstellende Person weist eine Bestätigung von mindestens 20 Stunden (zu 60 Minuten) EMDR-Therapie Supervision (der durchgeführten EMDR Therapien) und Supervision der eigenen Supervision (Einzel- oder Gruppensupervision) bei einem/r EMDR Europe anerkannten SupervisorIn (Consultant) auf. Die Bestätigung muss den Nachweis über die Kompetenz der antragstellenden Person sowohl in der Supervision von EMDR-Therapien als auch in der eigenen therapeutischen Tätigkeit beinhalten.
  10. Zweites Empfehlungsschreiben zur Unterstützung des Antrags, von einer Person (nicht zwingend ein/e EMDR Therapeut/in), die die berufliche Praxis und das Ansehen der antragstellenden Person beurteilen kann.
  11. Die antragsstellende Person weist sowohl die Abschlussbescheinigung der Ausbildung zum Supervisor/zur Supervisorin (Consultant) sowie eine Empfehlung des EMDR Supervisoren-Trainers bzw. der EMDR Supervisoren-Trainerin vor.
  12. Die antragsstellende Person hat seit der Akkreditierung als EMDR-TherapeutIn (Practitioner) mind. 30 Stunden EMDR-bezogene kontinuierliche berufliche Fortbildung nach den Kriterien von EMDR Schweiz besucht und ist mit der aktuellen EMDR-Forschung vertraut.
  13. Nachweis der Präsentation von mind. 3 Videos (alternativ auch in vivo), die den erforderlichen Standard für SupervisorInnen (Consultant) bezüglich der beruflichen Praxis der antragstellenden Person erfüllen:
      • eine Sitzung eine EMDR-Therapie Behandlung (Video)
      • eine EMDR-Einzelsupervision einer EMDR-Behandlung (Video oder in vivo)
      • eine EMDR-Gruppensupervision einer EMDR-Behandlung (Video oder in vivo)

Die für das Zertifikat des/der EMDR-TherapeutIn (Practitioner) verwendeten Videos können hierfür nicht erneut verwendet werden.

14. Vollständig vom/von der EMDR Europe anerkannten SupervisorIn (Consultant) und TrainerIn ausgefüllter und unterzeichneter Kompetenzrahmens.

Das Zertifikat gilt fünf Jahre und wird bei Nachweis von 50 Stunden (zu 60 Min.) EMDR-Fortbildung und/oder -Supervision erneuert. Die genauen Voraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage unter Ausbildung/Re-Zertifizierung.

Alle oben genannten Kriterien werden vom/von der EMDR Europe anerkannten SupervisorIn (Consultant) bzw. vom/von der EMDR Europe anerkannten AusbildnerIn (TrainerIn) bescheinigt und danach dem Verband EMDR Schweiz vorgelegt. Es wird vom Fachverband EMDR Schweiz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur mit Erfüllung aller o.g. Kriterien das EMDR-SupervisorInnen-Zertifikat ausgestellt werden kann.

EMDR Schweiz akkreditiert die SupervisorInnen, welche obengenannten Standards erfüllen, kann aber keine Verantwortung übernehmen für die tatsächliche Kompetenz dieser SupervisorInnen. Die SupervisorInnen sind für ihre psychotherapeutischen und supervisorischen Interventionen allein verantwortlich.

Vor der Zertifizierung als EMDR Europe anerkannte SupervisorIn durch EMDR Schweiz ist es nicht möglich, selbständig EMDR Supervisionen zu geben.

Die Antragsgebühr für das Zertifikat beträgt CHF 90.-. Die Gebühr für die Erneuerung nach fünf Jahren beträgt CHF 70.-.

Der Antrag besteht aus 3 Dokumenten:

gültig ab 17.03.2022