Re-Zertifizierung der EMDR Europe Zertifikate EMDR TherapeutIn & EMDR SupervisorIn

Die EMDR Europe Zertifikate gelten fünf Jahre und werden durch den Nachweis von 50 Stunden (zu 60 Minuten) EMDR-Fortbildung/EMDR-Supervision erneuert. Die Re-Zertifizierung ermöglicht es dem/der EMDR-TherapeutIn (Practitioner) bzw. EMDR SupervisorIn (Consultant), weiterhin auf der Homepage des nationalen Verbandes aufgelistet sein.

Bei Nicht-Erneuerung wird das Zertifikat nicht verlängert und verliert seine Gültigkeit. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft verliert das Zertifikat bereits vorzeitig seine Gültigkeit und ist dem Verein zurückzugeben. Mit dem Verlust der Gültigkeit endet die Berechtigung, sich als von EMDR Europe zertifizierter/e EMDR-TherapeutIn (Practitioner), EMDR-TherapeutIn für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A), EMDR-SupervisorIn (Consultant) oder EMDR-SupervisorIn für Kinder und Jugendliche (Consultant C&A) zu bezeichnen sowie auf der Homepage des nationalen Verbandes aufgelistet zu sein.

Es muss nur das jeweils höherwertige EMDR-Zertifikat erneuert werden. EMDR-SupervisorInnen (Consultant) sind auch automatisch EMDR-TherapeutInnen (Practitioner), sowohl im Erwachsenen- als auch K&J Bereich.

Folgende Nachweise werden anerkannt:

  1. Spezifische EMDR-Fortbildungen (max. 50 Std.)
  2. EMDR-Kongresse und Pre-Conferences Workshops, ausgerichtet von anerkannten EMDR-Organisationen (max. 50 Std.)
  3. EMDR-Supervisionen bei anerkannten EMDR SupervisorInnen, EMDR-Gruppen- und EMDR-Einzelsupervision werden gleich angerechnet (max. 50 Std.)
  4. EMDR-Selbsterfahrung (max. 30 Std.)
  5. Teilnahme an Mitgliederversammlung von EMDR Schweiz, EMDR-Tagungen und/oder EMDR Lehrtätigkeit sowie eigene Vorträge/Referate über EMDR (max. 10 Std.)
  6. EMDR-Forschungsaktivität: Klinische Forschung und Beiträge zur Weiterentwicklung von EMDR auf regionaler, nationaler oder internationaler Ebene (max. 10 Std.)
  7. Lesen von EMDR-Fachliteratur nach Selbstauskunft (max. 10 Std.)
  8. Intervisionsgruppe mit mind. einem/einer anderen zertifizierten EMDR-TherapeutIn (Name, Praxisort, Unterschrift) (max. 10 Std.)
  9. Fortbildung in Psychotraumatologie, welche nicht EMDR-spezifisch ist (max. 10 Std.)

Bitte beachten Sie, dass von den obligatorischen 50 Stunden zur Re-Zertifizierung Ihres Titels mind. 20 Stunden aus den Punkten 1 – 3 nachgewiesen werden müssen. Die restlichen 30 Stunden können aus den weiteren Bereichen zusammengestellt werden.

Bei Re-Zertifizierung eines K&J-Zertifikats müssen 25 Stunden aus dem K&J-Bereich nachgewiesen werden, davon mind. 10 Stunden in den Punkten 1 – 3 (EMDR-Fortbildungen K&J, EMDR-Kongresse mit K&J-Vorträgen, Pre-Conference Workshops K&J, EMDR-Supervision K&J).

Re-Zertifizierung von Doppelzertifikaten (gleichzeitig für Erwachsene und K&J): Das Erwachsenenzertifikat muss komplett erneuert werden gemäss den oben genannten Richtlinien. Für die Re-Zertifizierung des K&J-Titels müssen nur noch 10 Stunden im Bereich Kinder und Jugendliche in den Punkten 1 – 3 (EMDR-Fortbildungen K&J, EMDR-Kongresse mit K&J-Vorträgen, Pre-Conference Workshops K&J, EMDR-Supervision K&J) nachgewiesen werden.
Grund für die reduzierten Anforderungen im K&J-Bereich ist, dass aktuell wenig EMDR K&J Weiterbildungen angeboten werden. Selbstverständlich sind mehr als 10 Stunden in diesem Bereich erlaubt.
Falls Kollegen mit Anträgen für eine Re-Zertifizierung von Doppelzertifikaten mehr mit Kindern und Jugendlichen arbeiten als mit Erwachsenen und deshalb über mehr K&J Weiterbildungen als Erwachsenenweiterbildungen verfügen, kann diese Regel angepasst werden.

Für die Zusammenstellung der Unterlagen verwenden Sie bitte das Antragsformular Re-Zertifizierung EMDR Europe Zertifikate.

Die Gebühr für die Erneuerung des EMDR Europe Zertifikats EMDR TherapeutIn (Practitioner) bzw. EMDR SupervisorIn (Consultant) beträgt CHF 70.-. Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:

Postkonto: 60-490873-5
IBAN: CH43 0900 0000 6049 0873 5
Konto lautend auf EMDR Schweiz, Im Oberstadel 5, 8405 Winterthur

gültig ab 01.01.2020