Zertifikat EMDR SupervisorIn für Kinder und Jugendliche (EMDR Consultant Child & Adolescent)

Voraussetzungen für die Ausbildung:

  • KandidatInnen müssen mindestens ein Jahr vor Beginn der EMDR Europe Supervisoren-Ausbildung für K&J als EMDR TherapeutIn für Kinder- und Jugendliche (Practitioner C&A) akkreditiert worden sein.
  • Vor Beginn der Ausbildung zum/zur SupervisorIn für Kinder und Jugendliche (Consultant C&A) müssen KandidatInnen mindestens das Level I der Ausbildung zum/zur SupervisorIn für Erwachsene (Consultant) absolviert haben.
  • Falls die Ausbildung im Ausland angestrebt wird, muss der nationale Verband vorgängig für den Erhalt eines Empfehlungsschreibens kontaktiert werden. Dieser klärt ab, ob die Voraussetzungskriterien für die Ausbildung erfüllt sind.

Kriterien für die Zertifizierung als EMDR-SupervisorIn für Kinder und Jugendliche (Consultant C&A) durch EMDR Schweiz:

  1. Die antragsstellende Person ist Mitglied des nationalen EMDR Fachverbandes.
  2. Die antragsstellende Person bestätigt, die ethischen Richtlinien seines/ihres Berufsfachverbands sowie die von EMDR Schweiz einzuhalten, insbesondere den Ethik-Kodex von EMDR Europe.
  3. Die antragsstellende Person bestätigt, mindestens 16 Stunden Psychotherapie pro Woche (inkl. Supervision) durchzuführen.
  4. Die antragsstellende Person erbringt einen Nachweis der Befähigung zur Ausübung der Psychotherapie gemäss den geltenden gesetzlichen Regelungen sowie einen Nachweis der beruflichen Haftpflichtversicherung.
  5. Die antragsstellende Person weist nach dem Erhalt des Zertifikats als EMDR-Europe anerkannte/r TherapeutIn für Kinder- und Jugendliche (Practitioner C&A) mindestens 3 Jahre Erfahrung mit EMDR-Therapien auf, wobei die hauptsächliche therapeutische Arbeit in der Anwendung von EMDR-Therapie bei Kindern und Jugendlichen besteht.
  6. Die antragsstellende Person weist eine Bestätigung eines/einer EMDR SupervisorIn (Consultant) auf, dass sie hat eine Vielzahl von KlientInnen mit unterschiedlichen Diagnosen und unterschiedlicher Komplexität behandelt hat.
  7. Die antragsstellende Person hat seit der Anerkennung als EMDR-Europe-TherapeutIn für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A) mindestens 400 EMDR-Sitzungen zu 60 Minuten durchgeführt.
  8. Die antragsstellende Person hat seit der Anerkennung als EMDR-Europe-TherapeutIn für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A) mindestens 75 Kinder und Jugendliche mit EMDR behandelt. Bei einer Doppelzertifizierung für SupervisorIn Erwachsene (Consultant) sowie SupervisorIn Kinder und Jugendliche (Consultant C&A) müssen von den 75 mit EMDR behandelten PatientInnen mind. 25 Kinder und Jugendliche sein. Die für das Zertifikat des/der EMDR-TherapeutIn (Practitioner) und das Zertifikat des/der EMDR-TherapeutIn für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A) verwendeten KlientInnen können hierfür nicht erneut verwendet werden.
  9. Die antragsstellende Person weist eine Bestätigung von mindestens 20 Stunden (zu 60 Minuten) EMDR-Therapie Supervision (der durchgeführten EMDR Therapien) und Supervision der eigenen Supervision (Einzel- oder Gruppensupervision) bei einem/r EMDR Europe anerkannten SupervisorIn für K&J (Consultant C&A) auf. Die Bestätigung muss den Nachweis über die Kompetenz der antragstellenden Person sowohl in der Supervision von EMDR-Therapien als auch in der eigenen therapeutischen Tätigkeit beinhalten.
  10. Zweites Empfehlungsschreiben zur Unterstützung des Antrags, von einer Person (nicht zwingend ein/e EMDR Therapeut/in), die die berufliche Praxis und das Ansehen der antragstellenden Person beurteilen kann.
  11. Die antragsstellende Person weist sowohl die Abschlussbescheinigung der EMDR-Europe-Ausbildung zum Supervisor/zur Supervisorin für K&J (Consultant C&A) sowie eine Empfehlung des Supervisoren-Trainers bzw. der Supervisoren-Trainerin für Kinder und Jugendliche vor.
  12. Die antragsstellende Person hat seit der Akkreditierung als EMDR-TherapeutIn für Kinder und Jugendliche (Practitioner C&A) mind. 30 Stunden EMDR-bezogene kontinuierliche berufliche Fortbildung nach den Kriterien von EMDR Schweiz besucht und ist mit der aktuellen EMDR-Forschung vertraut.
  13. Nachweis der Präsentation von mind. 4 Videos (bzw. in vivo), die den erforderlichen Standard für SupervisorInnen für K&J (Consultant C&A) bezüglich der beruflichen Praxis der antragstellenden Person erfüllen:
    – eine Sitzung einer EMDR-Therapie Behandlung eines Kindes unter 8 Jahren (Video)
    – eine Sitzung einer EMDR-Therapie Behandlung eines Kindes/Jugendlichen über 8 Jahren (Video)
    – eine EMDR-Einzelsupervision einer EMDR-Behandlung eines Kindes bzw. eines/r Jugendlichen (Video oder in vivo)
    – eine EMDR-Gruppensupervision einer EMDR-Behandlung eines Kindes bzw. eines/r Jugendlichen (Video oder in vivo)
    Die für das Zertifikat des/der EMDR-TherapeutIn für K&J (Practitioner C&A) verwendeten Videos können hierfür nicht erneut verwendet werden.
  14. Vollständig von dem/der EMDR Europe anerkannten SupervisorIn für K&J oder TrainerIn für K&J ausgefüllter und unterzeichneter Kompetenzrahmen.

Das Zertifikat gilt fünf Jahre und wird bei Nachweis von 50 Stunden (zu 60 Min.) EMDR-Fortbildung oder -Supervision erneuert. Die genauen Voraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage unter Ausbildung/Re-Zertifizierung.

Alle oben genannten Kriterien werden vom/von der EMDR Europe anerkannten SupervisorIn für K&J (Consultant C&A) bzw. vom/von der EMDR Europe anerkannten AusbildnerIn für K&J (TrainerIn C&A) bescheinigt und danach dem Verband EMDR Schweiz vorgelegt. Es wird vom Fachverband EMDR Schweiz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur mit Erfüllung aller o.g. Kriterien das EMDR-SupervisorInnen-Zertifikat ausgestellt werden kann.

EMDR Schweiz akkreditiert die SupervisorInnen, welche obengenannten Standards erfüllen, kann aber keine Verantwortung übernehmen für die tatsächliche Kompetenz dieser SupervisorInnen. Die SupervisorInnen sind für ihre psychotherapeutischen und supervisorischen Interventionen allein verantwortlich.

Vor der Zertifizierung als EMDR Europe anerkannte SupervisorIn für K&J durch EMDR Schweiz ist es nicht möglich, selbständig EMDR Supervisionen zu geben.

Die Antragsgebühr für das Zertifikat beträgt CHF 90.-. Die Gebühr für die Erneuerung nach fünf Jahren beträgt CHF 70.-.

Der Antrag besteht aus 3 Dokumenten:

gültig ab dem 17.03.2022