DOPPELZERTIFIZIERUNG: Zertifikat EMDR TherapeutIn (EMDR Practitioner) und EMDR Therapeutin für Kinder und Jugendliche (EMDR Child & Adolescent Practitioner)

Bitte überprüfen Sie, dass der/die AusbildungstrainerIn zum Zeitpunkt der Ausbildung von EMDR Europe anerkannt ist.

Voraussetzungen zur Erlangung des Titels EMDR TherapeutIn (EMDR Practitioner) und EMDR Therapeutin für Kinder und Jugendliche (EMDR Child & Adolescent Practitioner)

  • Die antragsstellende Person erbringt einen Nachweis der Befähigung zur Ausübung der Psychotherapie gemäss den geltenden gesetzlichen Regelungen.
  • Die antragsstellende Person hat mindestens zwei Ausbildungsstufen (Level I und II) bei durch EMDR Europe anerkannten Ausbildungsinstituten absolviert.
  • Die antragsstellende Person reicht das Zertifikat für die vollständig abgeschlossene Weiterbildung „EMDR mit Kindern und Jugendlichen“ ein
  • Die antragsstellende Person weist mindestens zwei Jahre psychotherapeutische Tätigkeit auf.
  • Die antragsstellende Person hat mindestens 50 Std. (zu 60 Min.) EMDR-Sitzungen mit wenigstens 25 KlientInnen absolviert (gemäss Selbstdeklaration-Formular). Von diesen minimum 25 Fällen müssen mindestens 8 mit erwachsene KlientInnen und 8 mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt sein.
  • Die antragsstellende Person weist mindestens 20 Stunden (zu 60 Min.) Einzel- oder Gruppensupervision bei einem/r von EMDR Europe anerkannten/r SupervisorIn auf, davon mindestens 8 Stunden Supervision bei einem/r anerkannten EMDR-SupervisorIn für Kinder und Jugendliche.
  • Es sind zwei Referenzen erforderlich, eine von einem/r durch EMDR Europe anerkannten SupervisorIn für Kinder und Jugendliche (z.B. Kompetenzrahmen) und die zweite von einer Person, welche die berufliche Praxis und das Ansehen der Antragstellenden beurteilen kann.
  • EMDR-SupervisorInnen für Erwachsene und Kinder & Jugendliche, welche die Antragstellenden überprüfen, müssen die EMDR-Arbeit der Antragstellenden unmittelbar durch Einsatz von 3 Videos (1 Video mit einem erwachsenen Klienten, 1 Video mit einem Kind bis einschliesslich 8 Jahre und 1 Video mit einem Kind über 8 Jahre) miterlebt haben und dies auf dem Formblatt des Kompetenzrahmens schriftlich bestätigen.
  • Die antragsstellende Person ist Mitglied des nationalen EMDR-Fachverbandes.
  • Die antragsstellende Person reicht zwei vollständig ausgefüllte Formblätter des Kompetenzrahmens ein, das eine von einem/r EMDR Europe anerkannten SupervisorIn für Erwachsene und das andere von einem/r EMDR Europe anerkannten SupervisorIn für Kinder & Jugendliche unterzeichnet.

Das Zertifikat gilt für fünf Jahre und kann danach erneuert werden (Kriterien für die Rezertifizierung).

Die Antragsgebühr für die Doppelzertifizierung beträgt CHF 90.–. Sind Sie bereits im Besitz des Zertifikates EMDR Europe-TherapeutIn Erwachsene (EMDR Practitioner), entfällt die Antragsgebühr. Die Gebühr für die Erneuerung nach fünf Jahren beträgt CHF 70.-.

Antragsformular EMDR Therapeut/in und EMDR TherapeutIn für Kinder und Jugendliche
Formular Selbst-Deklaration
Kompetenzrahmen „EMDR TherapeutIn“ (für SupervisorInnen)
Kompetenzrahmen „EMDR TherapeutIn Kinder und Jugendliche“ (für SupervisorInnen)

gültig ab 18.04.2024